Page 35 - TÄTIGKEITSBERICHT DER REGIERUNG 2024
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wird umgesetzt. Wir wollen die rote Linie der Mindestackerfläche des Landes streng halten.
Nicht zuletzt soll das System zum flächenmäßigen Ausgleich für umfunktioniertes
Ackerland noch weiter ausgereift werden. Es gilt, den Schutz der Schwarzerde-Böden und
die umfassende Sanierung von salz- und alkalihaltigen Böden zu intensivieren. Für die
Schaffung von Anbauflächen hohen Standards sollen mehr Subventionen bereitgestellt
werden. Alle Regionen müssen letztlich Verantwortung für die Gewährleistung der
nationalen Ernährungssicherheit schultern. Ein bevölkerungsreiches Land wie China muss
das Konzept der Großlandwirtschaft gut in die Tat umsetzen und ein umfassendes
Nahrungsmittelkonzept realisieren, damit die chinesische Bevölkerung stets genug zu essen
auf dem Teller hat.
Unablässige Konsolidierung und Erweiterung der Erfolge bei der Lösung
schwerwiegender Probleme der Armutsüberwindung: Beaufsichtigung und
Unterstützung sind zu verstärken, um weitläufige Armutsrückfälle zu verhindern. Wir
werden die Gebiete gelungener Armutsüberwindung dabei unterstützen, Industrien mit
eigenen Besonderheiten und Vorzügen zu entwickeln, die Aktion zur Lösung
schwerwiegender Probleme bei der Beschäftigungsförderung zur Verhinderung von
Armutsrückfällen vorantreiben und die zur Armutsüberwindung umgesiedelten Menschen
auch weiterhin verstärkt unterstützen. Zudem werden die Kooperation zwischen Ost- und
Westchina sowie die ortsgebundene Hilfe intensiviert. Es ist geplant,
unterstützungsbedürftigen nationalen Schwerpunktkreisen für ländlichen Aufschwung
verstärkt unter die Arme zu greifen, einen dauerhaften Unterstützungsmechanismus für
Geringverdiener im ländlichen Raum sowie für wirtschaftlich unterentwickelte Regionen zu
etablieren und diesen stetig zu verbessern. Ziel ist es, die Erfolge bei der
Armutsüberwindung noch besser zu konsolidieren und ihre Wirkung noch nachhaltiger zu
gestalten.
Konsequente Förderung der Reform und Entwicklung im ländlichen Raum: Die
Reform des ländlichen Bodeneigentums- und Bodenbewirtschaftungssystems wird weiter
vertieft. Zudem werden die Pilotversuche zur provinzweit einheitlichen Fristverlängerung
der vertraglichen Bodenbewirtschaftung, nämlich nach Ablauf der zweiten Runde um
weitere 30 Jahre, in Angriff genommen. Vorgesehen ist unter anderem eine Vertiefung der
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