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BODENREFORM UND KONSOLIDIERUNG DER PARTEI 273
teilnehmen. Wenn hinreichende Vorbereitungen getroffen worden
sind, kann die Dauer solcher Konferenzen gekürzt werden. Es ist
zweckmäßig, wenn jeweils etwa ein Dutzend oder zwanzig bis dreißig
oder vierzig bis fünfzig Personen — je nach den Umständen — an
derartigen Konferenzen teilnehmen und diese ungefähr eine Woche
lang dauern. Zu Konferenzen, auf denen politische Richtlinien weiter-
gegeben werden, ist eine größere Teilnehmerzahl zulässig, aber auch
solche Konferenzen dürfen nicht zu lange dauern. Nur an jenen Kon-
ferenzen der höheren bzw. mittleren Kader, die für die Konsolidierung
der Partei bestimmt sind, kann eine höhere Zahl von Personen teilneh-
men, und sie dürfen auch länger dauern. 3. In der ersten oder spätestens
in der zweiten Septemberhälfte müssen alle Kader, die unmittelbar an
der Bodenreform teilnehmen, in den Dörfern eintreffen und mit der
Arbeit beginnen; sonst wird es unmöglich sein, sich den ganzen kom-
menden Herbst und Winter zunutze zu machen, um die gesamte Arbeit
der Bodenreform, der Parteikonsolidierung und des Aufbaus der poli-
tischen Macht sowie der Vorbereitung für die Frühjahrsbestellung zu
vollenden.
III
Auf Kaderkonferenzen wie auch bei der Arbeit müssen die Kader
darüber unterrichtet werden, wie man es verstehen soll, eine konkrete
Situation zu analysieren und, von den konkreten Verhältnissen der ver-
schiedenen Gebiete und der verschiedenen historischen Bedingungen
ausgehend, über Aufgabe und Methode der Arbeit im gegebenen Ort
und zur gegebenen Zeit zu entscheiden. Zwischen den Städten und den
ländlichen Gebieten muß unterschieden werden, ebenso zwischen den
alten befreiten Gebieten, den jüngeren befreiten Gebieten, den an feind-
liches Territorium grenzenden Gebieten und den neuen befreiten Ge-
bieten; sonst werden Fehler gemacht.
IV
Das Bodenproblem muß als gelöst betrachtet werden in Gebieten,
wo das Feudalsystem von Grund auf liquidiert wurde, wo die armen
Bauern und die Landarbeiter ungefähr einen durchschnittlichen
Bodenanteil erhalten haben und wo zwar noch ein Unterschied (der stat-
thaft ist) zwischen ihrem Grundbesitz und dem der Mittelbauern