Page 28 - Beschluss des ZK der KP Chinas über die weitere umfassende Vertiefung der Reform zum Vorantreiben der Chinesischen Modernisierung
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der  Städtebau-  und  Instandhaltungsteuer  sowie  der  Zusatzabgaben  für  Bildung  und  der
                lokalen Bildungsaufschläge in einer einzigen lokalen Zusatzsteuer. Die Lokalregierungen
                werden ermächtigt, den gültigen Steuersatz in angemessenem Umfang zu bestimmen. Es ist

                eine sachdienliche Erweiterung des Unterstützungsbereichs der zweckgebundenen Anleihen
                der Lokalregierungen vorgesehen. Ihr Bereich, Umfang und Anteil als Projektkapital sollen

                angemessen  erweitert  werden.  Auch  setzen  wir  auf  eine  Optimierung  des
                Verwaltungssystems  für  Regierungsschulden.  Es  sollen  Systeme  zur  umfassenden

                Überwachung und Verwaltung jeder Form von Verschuldung seitens der Lokalregierungen
                etabliert  werden,  genauso  wie  Mechanismen  mit  Langzeitwirkung  zur  Prävention  und

                Beseitigung von Risiken, die aus versteckten Verbindlichkeiten herrühren. Bei alledem gilt
                es, die Reform und Transformation der lokalen Finanzierungsplattformen zu beschleunigen.
                Auch  ist  eine  Standardisierung  der  Verwaltung  nicht-steuerlicher  Einnahmen  angedacht.

                Verwaltungsbefugnisse für solche Einkünfte sind sachgerecht in Teilen an untere Ebenen zu
                übertragen.  Die  Lokalregierungen  können  diese  Einnahmen  dann  je  nach  den  örtlichen

                Gegebenheiten mit verschiedenen Instrumentarien verwalten.

                Wir  werden  die  Zuständigkeiten  der  Zentralregierung  angemessen  stärken  und  den

                prozentualen Anteil der zentralen Finanzausgaben erhöhen. Was die Finanzzuständigkeiten
                der  Zentralregierung  angeht,  so  wird  diese  Ebene  prinzipiell  die  nötigen  Ausgaben

                anordnen.  Die  zeitweise  an  die  Lokalregierungen  übertragenen  Finanzzuständigkeiten
                sollen  wieder  zurückgefahren  werden.  Verboten  ist  es,  die  Lokalregierungen

                vorschriftswidrig zur Veranschlagung flankierender Geldmittel aufzufordern. In Bezug auf
                die tatsächlich von den jeweiligen Orten im Auftrag ausgeführten Zuständigkeiten gilt es,

                alle Geldmittel durch zweckgebundene Transferzahlungen zu veranschlagen.

                (18) Vertiefung der Reform des Finanzwirtschaftssystems

                Das  Zentralbanksystem  wird  beschleunigt  optimiert,  wobei  die  geldpolitischen
                Transmissionsmechanismen  intakt  gehalten  werden.  Wir  setzen  aktiv  darauf,  die

                Finanzwirtschaft  tatkräftig  zu  entwickeln,  und  zwar  in  den  Gebieten  Wissenschaft  und
                Technologie, Green Finance, allgemein zugängliche Finanzdienstleistungen, Altersfürsorge

                und     digitale   Transformation    der    Finanzwirtschaft.   Zudem      werden    wir
                Qualitätsdienstleistungen in der Finanzwirtschaft stärken, nämlich für wichtige Strategien,






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