Page 50 - TÄTIGKEITSBERICHT DER REGIERUNG
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festigen und die „Zweifache Wahrung“ (entschiedene Wahrung der Stellung von
Generalsekretär Xi Jinping als Kern des ZK und der ganzen Partei und entschiedene
Wahrung der Autorität sowie der zentralisierten und einheitlichen Führung durch das ZK
der Partei) sicherstellen. Gleichzeitig müssen sie ideologisch, politisch und im eigenen
Handeln bewusst in hochgradiger Übereinstimmung mit dem Zentralkomitee der Partei mit
Genosse Xi Jinping als Kern stehen. Die Regierungen aller Ebenen und ihre Mitarbeiter
müssen konsequent politische Verantwortung für die umfassende strenge Führung der
Partei übernehmen und den Geist der „Acht Bestimmungen des Zentralkomitees der KP
Chinas zur Verbesserung des Arbeitsstils und zur engen Verbindung mit den
Volksmassen“ gründlich durchsetzen. In den Regierungsbehörden ist es von Relevanz, die
Verbesserung des Arbeitsstils und der Integrität der Partei sowie auch den Kampf gegen
Korruption entschlossen voranzutreiben. Die Amtsausübungskompetenz der Regierung soll
umfassend gesteigert werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Entscheidungen und
Anordnungen des ZK der Partei ohne Abstriche in die Praxis umgesetzt werden.
Der Aufbau der Rechtsstaatlichkeit der Regierung wird weiter verstärkt. Machtausübung
und Pflichterfüllung der Regierung müssen stets streng gemäß Recht und Verfassung
erfolgen. Angestrebt sind in diesem Kontext weitere Fortschritte im Hinblick auf die
gesetzliche Verankerung sowohl von Regierungsorganen, -funktionen und -befugnissen als
auch von Arbeitsverfahren und Verantwortlichkeiten der Regierung. Alle Regierungen
haben sich bewusst der Kontrolle durch die Volkskongresse und deren Ständige Ausschüsse
auf der jeweiligen Ebene zu unterstellen. Sie müssen sich bewusst der demokratischen
Kontrolle durch die Politischen Konsultativkonferenzen des Chinesischen Volkes sowie
auch aus eigener Initiative der Kontrolle von Gesellschaft und Öffentlichkeit unterziehen.
Vorgesehen ist außerdem eine verstärkte Kontrolle durch Rechnungsprüfung. Auch in
Zukunft sind alle Entscheidungen wissenschaftlich fundiert, demokratisch und
gesetzesgemäß zu treffen. Die Ausarbeitung der administrativen Regierungsverordnungen
und -vorschriften soll stärker überprüft werden. Vorgesehen ist ferner eine stärkere
Rechtmäßigkeitsprüfung wichtiger Entscheidungen und normierender Dokumente.
Regierungsbekanntmachungen sollen in die Tiefe gehen. Nicht zuletzt werden wir für eine
noch striktere, stärker standardisierte, gerechtere und zivilisiertere Gesetzesausführung
sorgen. Es gilt, ein System für die Standards des administrativen Ermessens zu
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