Page 6 - Kommuniqué der 4. Plenartagung des XVIII. Zentralkomitees der KP Chinas
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Verwaltung des Staates bedeutet vor allem daran festzuhalten, den Staat im Rahmen der
                 Verfassung zu regieren. Es gilt, das Durchführungs- und Kontrollsystem der Verfassung zu
                 vervollkommnen  und  das  System  zur  Kontrolle  der  Verfassung  durch  den  Nationalen

                 Volkskongress  sowie  dessen Ständigen Ausschuss  und die Verfahren und Mechanismen
                 der  Auslegung  der  Verfassung  zu  vervollständigen.  Es  gilt  außerdem,  das  System  der
                 Gesetzgebung zu vervollkommnen, die Führung der Gesetzgebungsarbeit durch die Partei
                 zu  verstärken,  die  Verfahren  der  Entscheidungsfindung  durch  die  Partei  in  wichtigen
                 Fragen in der Gesetzgebungsarbeit zu vervollkommnen, die Systeme und Mechanismen
                 der  Federführung  bei  der  Gesetzgebungsarbeit  durch  die  Volkskongresse  als
                 gesetzgebende  Gewalt  zu  vervollständigen  und  den  Städten  auf  Distriktebene


                 gesetzesgemäßregionale  gesetzgebende  Befugnisse zu gewähren. Die wissenschaftliche
                 und  demokratische  Gesetzgebung  ist  tief  greifend  voranzutreiben,  das  System  zur
                 Sammlung  und  Begründung  von  Gesetzgebungsprojekten  ist  zu  vervollkommnen,  der
                 Weg  sowie  die  Art  und  Weise,  die  verschiedenen  Seiten  der  Gesellschaft  unter  der
                 Federführung  der  gesetzgebenden  Organe  geordnet  an  der  Gesetzgebung  zu  beteiligen,
                 sind zu vervollständigen und der Weg, auf dem die Bürger geordnet an der Gesetzgebung

                 mitwirken,  ist  auszubauen.  Es  gilt,  die  Gesetzgebung  in  den  Schwerpunktbereichen  zu
                 intensivieren,  das  Rechtssystem,  das  die  rechtliche  Fairness,  Chancengleichheit  und
                 regelbezogene  Fairness  zum  Ausdruck  bringt,  beschleunigt  zu  vervollkommnen,  die
                 Unantastbarkeit  der  Personen-  und  Eigentumsrechte,  der  grundlegenden  politischen
                 Rechte  sowie  anderer  Rechte  der  Bürger  zu  gewährleisten  und  ihre  wirtschaftlichen,
                 kulturellen, sozialen und anderen Rechte geltend zu machen. Die Gesetzgebung und die
                 Entscheidung über Reformen sollen miteinander verknüpft werden, damit erreicht wird,

                 dass für die wichtigen Reformmaßnahmen die nötigen gesetzlichen Grundlagen bestehen
                 und die Gesetzgebung  aktiv  den Forderungen der Reform  und der  wirtschaftlichen und
                 gesellschaftlichen Entwicklung angepasst wird.
                      Die Plenartagung weist darauf hin, dass die Lebenskraft wie auch die Autorität der
                 Gesetze in deren Durchführung liegt. Die Regierungen aller Ebenen müssen ihre Arbeit
                 unter der Führung der Partei in die Bahn der gesetzesgemäßen Verwaltung lenken. Es gilt,

                 eine  rechtsstaatliche  Regierung  in  dem  Sinne  beschleunigt  aufzubauen,  dass  ihre
                 Befugnisse wissenschaftlich bestimmt und ihre Rechte und Pflichten gesetzlich verankert
                 sind  und  die  Regierung  die  Gesetze  streng  durchführt  sowie  transparent,  gerecht,
                 rechtschaffen  und  gesetzmäßig  handelt  und  hocheffizient  und  vertrauenswürdig  ist.  Die

                 Befugnisse der Regierung müssen gemäßdem Gesetz und vollständig erfüllt werden. Die
                 gesetzliche  Verankerung  von  Organen,  Funktionen,  Befugnissen,  Verfahren  und
                 Verantwortungen soll vorangetrieben und eine Liste der Regierungsbefugnisse als System

                 eingeführt werden. Es gilt, den Mechanismus der gesetzesgemäßen Entscheidungsfindung
                 zu  vervollständigen,  die  Beteiligung  des  Volkes,  die  Begründung  durch  Experten,
                 Risikobewertung,  Überprüfung  der  Rechtmäßigkeit  und  Beschlussfassung  nach
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