Page 37 - TÄTIGKEITSBERICHT DER REGIERUNG
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sowohl die Qualität als auch die Wirtschaftseffizienz gesteigert. Beschäftigungshilfe und
-unterstützung werden intensiviert und der Umfang der durch Arbeitsbeschaffung
geleisteten Hilfe wird ausgeweitet. Auch verstärken wir die Kooperation zwischen Ost- und
Westchina, die ortsgebundene Hilfe sowie die Unterstützung durch den Konsum von
Erzeugnissen und Dienstleistungen aus wirtschaftlich unterentwickelten Regionen. In
diesem Kontext gilt es weiterhin, den Mechanismus für die dauerhafte Verwaltung des
Vermögens, das durch die staatlichen Investitionen zur Lösung schwerwiegender Probleme
der Armutsüberwindung entstanden ist, zu komplettieren. Wir werden dafür sorgen, einen
Mechanismus zur Verhinderung eines Abrutschens in die Armut und von Armutsrückfällen
im ländlichen Raum sowie ein stufen- und kategorienbezogenes Unterstützungssystem für
Geringverdienende und für wirtschaftlich unterentwickelte Regionen nach einer
einheitlichen Planung zu etablieren. Im Hinblick auf die effektive Verknüpfung der
Konsolidierung und Erweiterung der Erfolge bei der Lösung schwerwiegender Probleme
der Armutsüberwindung mit dem ländlichen Aufschwung werden wir eine umfassende
Bewertung vornehmen. Verbesserungen braucht es nicht zuletzt auch beim System der
Unterstützungspolitik nach der Übergangszeit im Anschluss an die gelungene
Armutsüberwindung.
Solide Förderung der Reform und Entwicklung im ländlichen Raum: Das
grundlegende System des Wirtschaftens im ländlichen Raum wird weiter gefestigt und
verbessert. Die Pilotversuche zur Fristverlängerung der vertraglichen
Bodenbewirtschaftung, nämlich nach Ablauf der zweiten Runde um weitere 30 Jahre,
werden in geordneter Weise vorangetrieben. Dementsprechend werden die provinzweiten
Pilotversuche ausgedehnt. Einer Verfeinerung bedarf der Preisbildungsmechanismus für die
Übertragung des Bewirtschaftungsrechts für vertraglich gepachteten Boden. Gleichzeitig ist
eine Qualitäts- und Effizienzerhöhung bei den vergesellschafteten Agrardienstleistungen
vorgesehen. Die ländliche kollektive Wirtschaft neuen Typs soll bei ihrer weiteren
Entwicklung unterstützt werden. Es bedarf außerdem einer Erneuerung des Investitions-
und Finanzierungsmechanismus für den ländlichen Aufschwung und einer Vergrößerung
des Fachkräftekontingents im ländlichen Raum. Geplant ist unter anderem eine Vertiefung
der Reform in Bezug auf kollektive Forstungsrechte, der Reformen bei Unternehmen zur
Ackerlanderschließung und bei den Versorgungs- und Absatzgenossenschaften sowie auch
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